Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 01.04.2020

1. Allgemeines

Gegenüber Kaufleuten gelten ausschließlich folgende Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Käufers wird widersprochen. Diese gelten nur, wenn wir ihrer Einbeziehung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Abweichende Zusagen unserer Mitarbeiter gelten nur, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

2. Angebot

Vorbehaltlich ausdrücklicher, abweichender Regelung sind unsere Angebote stets freibleibend. Aufträge werden durch schriftliche Bestätigung oder unverzügliche/termingerechte Ausführung angenommen. Der Besteller ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Änderungen von Design oder Technik aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

3. Preise

Die Preise gemäß Preisliste sind Nettopreise und verstehen sich ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer oder Zoll. Preisänderungen in bestehenden Verträgen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Ausführung mehr als 4 Monate liegen.

4. Zahlungsbedingungen

Wir liefern, vorbehaltlich abweichender Regelungen im Einzelfall, gegen Rechnung zahlbar innerhalb von 30 Tagen. Der Käufer kommt 30 Tage nach Erhalt der Ware in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Für nicht spezialangefertigte Ware gilt folgende Regelung der Skontierung:

Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir – vorbehaltlich nachstehender Vorgaben – 2% Skonto. Bei Bankeinzug innerhalb 30 Tagen gewähren wir ebenfalls 2 % Skonto.

Wahlweise liefern wir auch gegen Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Über die im Einzelfall geltende Zahlungsweise wird der Käufer vorab informiert. Vereinbarte Skonti, Rabatte usw. dürfen nur abgezogen werden, wenn alle früheren Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz im Sinne des § 247 BGB zu berechnen. Sowohl dem Käufer als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen. In jedem Falle gilt aber der gesetzliche Zinssatz als Untergrenze. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Lieferung

Transportkosten inkl. Versicherung werden nach Aufwand an die Käufer weiterberechnet. Angaben über Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte. Dennoch sind wir bemüht, in Aussicht gestellte Liefertermine nach Möglichkeit einzuhalten. Bei Überschreitung verbindlicher Liefertermine oder unangemessener Lieferverzögerung kann der Käufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, es sei denn, uns trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Samstage sind keine Arbeitstage. Lieferverzögerungen in Folge von uns nicht zu vertretender Umstände wie z.B. höherer Gewalt, Krieg, Streik, Feuer, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten und Transporteuren berechtigen nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind vorbehalten.

6. Bearbeitungsgebühr bei Umtausch und Rücknahme

Ein Umtausch oder die Rücknahme spezialangefertigter und reduzierter Ware ist ausgeschlossen.

Im Übrigen gilt was folgt:
Zum Umtausch mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware sind wir nicht verpflichtet. Stimmen wir im Einzelfall einem Umtausch dennoch zu, so berechnen wir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Nettowarenwertes. Die Bearbeitungsgebühr wird im Einzelfall jeweils vor Ausführung des Umtauschs bekannt gegeben. Die Ware ist im Falle der akzeptierten Rücknahme unbeschädigt und unverändert in der Originalverpackung frei Haus zurückzusenden.

7. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, insbesondere die Transportgefahr geht mit Übergabe der Lieferung an den Transportführer (Post, Bahn, Spediteur usw.) bzw. Verladung der Ware im Werk/Lager auf den Käufer über. Die Transportversicherung obliegt dem Käufer. Verzögert sich die Verladung/der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Verlade-/Versandbereitschaft auf den Käufer über.

8. Gewährleistung und Haftung

Transportschäden die der Käufer bereits anhand der Verpackung feststellen kann, hat er bei Annahme der Ware vom Transportunternehmer bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden können, müssen unverzüglich, längstens aber innerhalb von drei Werktagen ab Lieferung schriftlich gemeldet werden. Der Käufer ist darüber hinaus verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und auf vollständige, richtige und mangelfreie Lieferung hin zu überprüfen. Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen offensichtlicher/erkennbarer Mängel sind unverzüglich, längstens aber innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu melden. Unterbleibt die Meldung, gilt die Ware als genehmigt. Kulanzhalber erfolgte Annahmen verspäteter Rügen begründen auch dann keine Ansprüche für die Zukunft, wenn wir hierauf nicht jeweils hinweisen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Auftreten zu rügen. Der Käufer hat uns oder unseren Beauftragten den mangelhaften Gegenstand zu üblichen Geschäftszeiten zur Überprüfung bereit zu halten. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können (verborgene Mängel) sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Veränderungen der Ware oder selbständige Reparaturversuche führen zum Erlöschen der Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Im Gewährleistungsfall bessern wir nach unserer Wahl nach, tauschen um oder erteilen eine Gutschrift. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist fehlschlagen, kann der Besteller die Rückgängigmachung des Kaufs verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten, Organe oder unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn eine das Folgeschadensrisiko erfassende
Eigenschaftszusicherung vorlag und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruhte. Unsere Ersatzpflicht ist jedoch auch in diesen Fällen auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt, wenn diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorgaben.

9. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung, einschl. Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten, unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur berechtigt, wenn er uns bereits mit Abschluss des jeweils zu Grunde liegenden Vertrages sämtliche Forderungen, auch zukünftige, abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Wird Vorbehaltsware umgearbeitet oder mit Gegenständen, die im Eigentum des Käufers oder Dritter stehen vermischt oder verarbeitet, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe, beim Miteigentum Dritter mindestens bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer verpflichtet sich, uns auf Verlangen unverzüglich und vollständig Auskunft über den Bestand der abgetretenen Forderungen und die Person des jeweiligen Drittschuldners zu erteilen und, soweit erforderlich, seine Verkaufsdokumente offen zu legen. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderungen auch nach Abtretung widerruflich berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, hiervon keinen Gebrauch zu machen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen (Auskunfts- und Offenlegungspflichten) ordnungsgemäß nachkommt. Wir sind auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Vorbehaltsware verpflichtet, sobald und soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten den Betrag der offenen Forderungen um 20 % übersteigt. Falls Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt wird oder sonstige Zugriffe Dritter erfolgen, ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer hat uns die Kosten, die uns im Zusammenhang mit der Freigabe, bzw. der Rückschaffung der Ware entstehen, zu erstatten bzw. uns hiervon freizustellen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Der Käufer hat in diesem Fall unverzüglich Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware zu erteilen. Der Käufer verzichtet insoweit bereits heute auf sein Recht zum Besitz, wir nehmen diesen Verzicht an. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.

10. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Käufer und uns ist Rosenheim.
Erfüllungsort für alle Pflichten sowohl von ABC als auch des Käufers ist der jeweilige Sitz von ABC.

11.Textform

Änderungen oder Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung dieses Textformerfordernisses.

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